AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Aufenthalt im Haus Loogster Stuben Juist
Vermieter: Fouad Sbaa, Hammerseestraße 12, 26571 Juist
1. Buchung/Buchungsbestätigung
Buchungsanfragen richten Sie bitte schriftlich an post@loogster-stuben.de oder senden Sie uns eine Anfrage über unsere Homepage www.loogster-stuben.de.
Sofern wir Ihrer Anfrage entsprechen können, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit den Zahlungsmodalitäten (20% des Mietpreises sind binnen 3 Banktagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung auf das in der Bestätigung angegebene Bankkonto anzuweisen. Der restliche Mietpreis ist bis zum Anreisetag fällig per Überweisung). Mit Erhalt der Anzahlung gilt die Reservierung als abgeschlossen und rechtkräftig. Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben.
2. An- und Abreise
Am Anreisetag steht Ihnen die Ferienwohnung ab ca. 16.00 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, sollte die Wohnung ausnahmsweise nicht pünktlich bezogen werden können.
Bitte verlassen Sie die Wohnung am Abreisetag bis morgens um 10 Uhr. Die Wohnung ist besenrein in einem ordentlichen Zustand: Gläser und Geschirr sauber und eingeräumt, sowie die Mülleimer und der Kühlschrank entleert, zu übergeben. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen.
3. Haftung und Pflege der Ferienwohnung
Die Ferienwohnung wird Ihnen in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während Ihres Aufenthaltes auftreten, setzen Sie uns hierüber unverzüglich in Kenntnis. Der Mieter verpflichtet sich die angemieteten Sachen pfleglich zu behandeln, ausschließlich in der Wohnung zu nutzen und haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählt auch der Verlust der Wohnungsschlüssel. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen. Für die Beeinflussung des Hauses durch höhere Gewalt, Unwetter, Sturm und- Sturmfluten wird nicht gehaftet. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Feuer oder Diebstahl. Die Ferienwohnung darf nur von der in der Buchung angegebenen Personenanzahl benutzt werden. Die Angabe der Meldedaten der Reisenden sind bei Anreise verpflichtend. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Fremdbelegung, Störung des Hausfriedens etc., kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.
Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit Leistung der ersten Zahlung an den Vermieter.
4. Rücktritt des Mieters
Wir empfehlen Ihnen bei Erhalt der Reservierungsbestätigung den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung (z.B. online oder über Ihre Kreditkarte). Bis 42 Tage vor Anreise können Sie bei uns kostenlos stornieren. Eine Stornierung ist nur auf dem schriftlichen Wege (E-Mail oder Post) möglich. Ab 41 Tagen vor Anreise berechnen wir Ihnen 90% des vereinbarten Mietpreises. Eine telefonische Stornierung ist ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
5. Rücktritt des Vermieters
Im Falle einer Reservierungsabsage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
6. Nutzung eines Internetzugangs über W-LAN
6.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels W-LAN
Der Vermieter unterhält in Ihrer Ferienwohnung einen Internetzugang über W-LAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes in der Ferienwohnung eine Mitbenutzung des W-LAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des W-LANs zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des W-LANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
6.2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das W-LAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
6.3. Gefahren der W-LAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das W-LAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des W-LANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des W-LANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des W-LANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden von dem Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
6.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das W-LAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigte Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des W-LANs das geltende Recht einzuhalten und wird insbesondere darauf hingewiesen:
das W-LAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; vor allem im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten und das W-LAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des W-LANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er die Vermieterin unmittelbar auf diesen Umstand hin.
7. Ruhezeiten und Pflichten
Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe im Haus. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen. Die allgemeinen Ruhezeiten sind auf der Insel saisonal abhängig eingeschränkter. Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Mieter verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten. In der Ferienwohnung gilt ein absolutes Rauchverbot! Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur außer Haus gestattet. Bitte nutzen Sie die Fußduschen an den Strandabgängen und waschen Sie keine Muscheln oder anderes Meeresgetier in den Waschbecken oder Dusche. Der feine Sand daran birgt ein großes Risiko der Leitungsverstopfung, da er sich ablagert.
8. Nutzung der Gartensauna
Die Nutzung der Gartensauna ist bei dem Vermieter im Vorfeld (mindestens 24 Stunden vorher) anzumelden und geschieht auf eigene Gefahr. Die Nutzung erfolgt nur mit Saunatuch, so dass kein Schweiß auf der Holzfläche landet. Auf dem Ofen dürfen keine brennbaren Gegenstände abgelegt werden. Im Außenbereich ist auf die anliegende Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen.
9. Schlussbestimmungen
Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
Es gilt deutsches Recht. Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand und Erfüllungsort Juist.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Vermieterin. Die Leistungen der Vermieterin erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Juist im Mai 2026
